![]() |
|
  Naturschutzgebiet "Königsbrücker Heide"   Landnutzungs- geschichte
Entwicklung der   Kulturlandschaft • TÜP Königsbrück • Vom TÜP zum   NSG •   Forschung & Bildung   Natur erleben   Freiwilliges ökologisches Jahr   NSG und Leader+   Anreise   Kontakt   Impressum   Glossar   |
 ![]()   Karte vergrößern   ![]()   Blindgänger   |
    Vom Truppenübungsplatz zum Naturschutzgebiet   Mit dem Verzicht der Bundeswehr auf die weitere Betreibung des von den GUS-Streitkräften im Jahre 1992 verlassenen Truppenübungsplatzes so- wie der einstweiligen Sicherung als Naturschutzgebiet setzte die natürliche Entwicklung eines durch fast neun Jahrzehnte militärischer Nutzung weithin verwüsteten Gebietes ein. Schon damals waren im Rahmen der Erarbeitung eines Schutzwürdigkeitsgutachtens beispielsweise 62 Tierarten bekannt, die in Roten Listen des Freistaates Sachsens als ausgestorben, vom Aussterben bedroht, als stark gefährdet, gefährdet oder potentiell gefährdet geführt wurden.   Als besonders schutzwürdig erwiesen sich die die Fließgewässer begleiten- den Tal- und Auenbereiche. Sie waren bis auf wenige Ausnahmen wie Ge- wässerquerungen von der militärischen Nutzung verschont geblieben. Häufig aber dienten die Gewässer zur Entsorgung von nicht gebrauchter Munition, einschließlich von Minen, aber auch von Chemikalien und von anderen Altlasten.   Bis zum Verkauf an die Stiftung Wald für Sachsen ließ der Freistaat Sach- sen u.a. 4,1 Mio Stück Kampfmittel, 30.000 t Schrott sowie Chlorgas vom Gelände räumen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nur ein Prozent der Fläche vollständig frei von Altlasten. Angesichts des vom Gebiet noch im- mer ausgehenden hohen Gefahrenpotentials erließ der Staatsminister des Inneren am 19. Dezember 1997 eine Polizeiverordnung, die das Betreten des kampfmittelbelasteten Naturschutzgebietes grundsätzlich untersagt.   Die endgültige Festsetzung als NSG erfolgte mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutz- gebietes Königsbrücker Heide vom 1. Oktober 1996.   | |
![]()   Munitionsfund   |
![]()   Reaktivierungsmittel   |
![]()   Panzergranaten   |
|
|   |   | ||
|   |
    © Naturbewahrung Westlausitz e.V.   gefördert vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft |
  |
Aktualisiert am 21. Aug. 2009 |