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Naturschutzgebiet
"Königsbrücker Heide"

 
Landnutzungs-
geschichte

 

 
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Blindgänger
 
 
 
Vom Truppenübungsplatz zum Naturschutzgebiet
 
Mit dem Verzicht der Bundeswehr auf die weitere Betreibung des von den
GUS-Streitkräften im Jahre 1992 verlassenen Truppenübungsplatzes so-
wie der einstweiligen Sicherung als Naturschutzgebiet setzte die natürliche
Entwicklung eines durch fast neun Jahrzehnte militärischer Nutzung weithin
verwüsteten Gebietes ein. Schon damals waren im Rahmen der Erarbeitung
eines Schutzwürdigkeitsgutachtens beispielsweise 62 Tierarten bekannt, die
in Roten Listen des Freistaates Sachsens als ausgestorben, vom Aussterben
bedroht, als stark gefährdet, gefährdet oder potentiell gefährdet geführt
wurden.
 
Als besonders schutzwürdig erwiesen sich die die Fließgewässer begleiten-
den Tal- und Auenbereiche. Sie waren bis auf wenige Ausnahmen wie Ge-
wässerquerungen von der militärischen Nutzung verschont geblieben.
Häufig aber dienten die Gewässer zur Entsorgung von nicht gebrauchter
Munition, einschließlich von Minen, aber auch von Chemikalien und von
anderen Altlasten.
 
Bis zum Verkauf an die Stiftung Wald für Sachsen ließ der Freistaat Sach-
sen u.a. 4,1 Mio Stück Kampfmittel, 30.000 t Schrott sowie Chlorgas vom
Gelände räumen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nur ein Prozent der
Fläche vollständig frei von Altlasten. Angesichts des vom Gebiet noch im-
mer ausgehenden hohen Gefahrenpotentials erließ der Staatsminister des
Inneren am 19. Dezember 1997 eine Polizeiverordnung, die das Betreten
des kampfmittelbelasteten Naturschutzgebietes grundsätzlich untersagt.
 
Die endgültige Festsetzung als NSG erfolgte mit der Verordnung des
Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutz-
gebietes Königsbrücker Heide vom 1. Oktober 1996.

 

 
Munitionsfund
 

 
Reaktivierungsmittel
 

 
Panzergranaten
 
   

 

 
 
  © Naturbewahrung Westlausitz e.V.
  gefördert vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
 
Aktualisiert am 21. Aug. 2009